Reiki Ilona
Seit dem 3. März 1995 mit Reiki verbunden
Mein Name ist Ilona Peter. Reiki ist seit mehr als 31 Jahren ein fester Teil meines Lebens.
Ich begann meinen Reiki-Weg am 3. März 1995. Seitdem sammelte ich umfassende persönliche Erfahrung mit Reiki-Behandlungen und mit der Begleitung sehr unterschiedlicher Menschen.
Ich lebe mit meiner Familie in der Steiermark und arbeite als Reiki-Meisterin im Rahmen der energetischen Hilfestellung.
Meine Arbeitsweise
Reiki, und nichts anderes
Ich verbinde Reiki nicht mit einer langen Liste wechselnder energetischer oder esoterischer Methoden. Ich konzentriere mich auf traditionelles Reiki nach Usui Shiki Ryoho.
Reiki auf höchster Ebene ist Reiki, und nichts anderes.
Diese Konzentration ist für mich kein Mangel, sondern die Grundlage meiner Arbeit. Reiki braucht keine ständig neuen Ergänzungen, um klar und tief zu sein.
Persönliche Begleitung
Höchstens vier Teilnehmer
Bei der 10-tägigen intensiven Reiki-Behandlung begleite ich nur zwei bis vier Teilnehmer. Dadurch kann jeder Mensch täglich zwei persönliche Reiki-Behandlungen erhalten.
Die kleine Gruppe ermöglicht Ruhe, Konzentration und genügend Zeit für die individuellen Behandlungen, die gemeinsame Reiki-Behandlung und die Meditationen.
Tradition und Meisterlinie
Usui Shiki Ryoho
Meine Meisterlinie führt über mehrere Generationen von Reiki-Meisterinnen und Reiki-Meistern bis zu Dr. Mikao Usui zurück. In der Linie sind ausschließlich Meister dritten Grades aufgeführt, die zur Weitergabe der Meisterlinie berechtigt waren.
Wichtige Information
Reiki ist eine energetische Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen beziehungsweise energetischen Ausgewogenheit. Die Reiki-Behandlung ist keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, stellt keine Diagnose und ersetzt weder ärztliche Untersuchung noch eine notwendige medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung. Es werden keine Heilungs-, Linderungs- oder Erfolgsversprechen abgegeben.
Die Leistung ist keine Kassenleistung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zu erwarten. Ob ein privater Versicherungsvertrag im Einzelfall eine Leistung vorsieht, muss der Teilnehmer vorab selbst mit seinem Versicherer klären. Eine Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
